Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat am 23. März darauf aufmerksam gemacht, dass homöopathische Globuli angeboten werden, die angeblich vor einer Corona-Ansteckung schützen sollen. Geworben wurde laut Verbraucherzentrale mit der Behauptung: „Mit zehn Globuli trägt der Nutzer Antikörper in sich.“ Der Berlin Brandenburger Verein homöopathischer (BVhÄ) distanziert sich von solch unlauteren Versprechen und weist darauf hin, dass homöopathische Arzneien weder präventiv gegen Krankheiten eingenommen werden noch das es eine bestimmte homöopathische Arznei gibt, die zurzeit bei COVID-19 verordnet wird. Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) hat in einer Erklärung am 5. März daraufhin gewiesen, dass die „Vorgaben des RKI und nationaler Gesundheitsbehörden allein maßgeblich“ für alle Ärztinnen und Ärzte bei der Behandlung von mit COVID-19 erkrankten Patientinnen und Patienten sind.
Der Berlin Brandenburger Verein homöopathischer Ärzte (BVhÄ) vertritt rund 250 (Fach)Ärztinnen und (Fach)Ärzte in Berlin und Brandenburg, die über die von den Ärztekammern vergebene Zusatzbezeichnung Homöopathie und/oder das Homöopathie-Diplom des DZVhÄ verfügen. Die Mitglieder des Vereins sind Teil der medizinischen Versorgung, sie arbeiten in Krankenhäusern, Praxen oder Apotheken. Eine der wichtigsten Aufgaben des Vereins ist die Organisation und Durchführung der ärztlichen Weiter- und Fortbildung im Bereich der Homöopathie.