Gleich zwei Anträge gegen die Homöopathie werden bei der Bundesdelegiertenkonferenz der Grünen am 26. Januar in Berlin gestellt. Es geht im Wesentlichen um die Forderung: „Die Solidargemeinschaft der Versicherten soll nur Leistungen finanzieren, die medizinisch sinnvoll sind.“ (WP-01-K2-615-4) Und: „Leistungen werden nur dann von der Solidargemeinschaft übernommen, wenn sie medizinisch sinnvoll und gerechtfertigt sind und ihre Wirksamkeit wissenschaftlich erwiesen ist…“ (WP-01-K2-615)
Vielen Dank an Ulrich Geyer, der rechtzeitig einen fundierten Gegenantrag (WP-01-K2-615-3) stellte!
Hier geht es zu einem Beitrag des „Bundesverbandes Patienten für Homöopathie“ dazu.
Sprechen/schreiben Sie bitte aktuell Politiker und Funktionäre der Grünen an und machen deutlich, dass Homöopathie kein Hokuspokus ist, ihre Wirkung wissenschaftlich nachweisbar ist!
Ach, so, liebe Grüne, da Ihr ja gerade im Wahlkampf seid: Im Mai 2023 ergab eine Allensbach-Umfrage unter der Bevölkerung in Deutschland (16 Jahre und älter), dass 60 % bereits homöopathische Arzneimittel genutzt haben – das sind nach Daten des Statistischen Bundesamtes (Stand 31. 12. 2023) etwa 43.150.000 Menschen, die in Deutschland leben und mindestens 16 Jahre alt sind. Laut Allensbach sind 23 % ohne Einschränkung von der Wirksamkeit homöopathischer Arzneimittel überzeugt – das sind rund 16.540.000 Menschen in Deutschland.