Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) hat bereits am 5. März in einer Pressemitteilung Stellung zur Corona-Pandemie bezogen: „Wie für alle Ärztinnen und Ärzte in Deutschland sind auch für homöopathisch tätige Kolleg*innen die Empfehlungen der zuständigen nationalen Gesundheitsbehörden maßgeblich!“, schrieb der Ärzteverband. Auch aus Sicht des BVhÄ ist diese Orientierung richtig und wichtig in einer Situation, die weltweit alle Länder und Gesundheitssysteme vor enorme Herausforderungen stellt. Zu groß sind derzeit die Unwägbarkeiten und Risiken für mögliche oder betroffene Patient*innen und alle im Gesundheitsbereich Tätigen. Alleingänge (national, international) oder Besserwisserei sind wenig hilfreich, eher kontraproduktiv. Das gilt auch für gut gemeinte Empfehlungen, wie und mit welchen homöopathischen Arzneien einer weiteren Ausbreitung vorgebeugt oder wie bereits Erkrankte behandelt werden könnten!
Aber dennoch:
Diese Klarstellung bedeutet selbstverständlich nicht, dass wir als homöopathische Ärzt*innen diese Pandemie nicht aufmerksamst verfolgen, eventuellen Patienten begleitende, homöopathische Behandlung anbieten, Therapieverläufe protokollieren, sammeln und untereinander austauschen sowie mit zurückliegenden Epidemien und historischen homöopathischen Behandlungsergebnissen vergleichen sollten. Das setzt aber zunächst voraus, dass ein medizinisch und homöopathisch hochkarätiges Expertengremium die fachlichen Grundlagen schafft und analysiert, welche der aktuell bereits auf dem „Markt der Möglichkeiten“ gehandelten Optionen tatsächlich plausibel und stringent nachvollziehbar sind oder wo unter Umständen noch Bedarf besteht für weitere „Hausaufgaben“. In diesem Zusammenhang sollten beispielsweis auch genügend Daten über tatsächliche schwere Corona-Verläufe vorliegen, um ausreichend sicher einen Genius epidemicus im homöopathischen Sinne erkennen zu können. Solche Bemühungen gibt es bereits, es handelt sich aber soweit erkennbar um Einzel-Meinungen. Auch die flächendeckende homöopathische Kompetenz in der Anwendung passender homöopathischer Arzneien wäre vielleicht erst noch zu prüfen.
Diese und ähnliche Überlegungen sind sicher kein Stoff für Diskussionen in der Öffentlichkeit, sondern sollten zunächst einem engeren Kreis kompetenter Kollegen*innen im Sinne der Konsensfindung vorbehalten sein. Sollte sich dann zeigen, dass Homöopathie womöglich auch bei schweren Fällen als „Super-Placebo“ wirkt und Leben retten kann, dann könnte man im nächsten Schritt auch darüber nachdenken, ob Corona tatsächlich einer Placebo-Therapie zugänglich sein könnte oder ob Homöopathie nicht doch „über den Placebo-Effekt hinaus“ Wirkung entfalten kann….