Auf der Agenda der BDK am 26. Januar in Berlin standen zwei Anträge contra Homöopathie (WP-01-K2-615 und WP-01-K2-615-4) und einer pro Homöopathie (WP-01-K2-615-3). Sie wurden aber alle drei nicht behandelt, weil man sich auf „Nichtbefassung“ geeinigt hatte. Auf unsere Anfrage heißt es aus der Bundesgeschäftsstelle der Grünen: Auf Wunsch der Antragsteller*innen hat sich die Bundesdelegiertenkonferenz am Ende nicht mit diesen Anträgen befasst.