Die Selektivverträge Homöopathie sorgen für eine faire Vergütung. Du kannst für eine ausführliche Anamnese Deine Leistungen mit einer Krankenkasse abrechnen. Rund 2/3 aller gesetzlichen Kassen nehmen an den Verträgen teil. Voraussetzung für interessierte Ärztinnen/Ärzte: Zusatzbezeichnung Homöopathie oder das Homöopathie-Diplom des DZVhÄ. Hier findest Du mehr Infos vom DZVhÄ – auch wie man ein Diplom erhält.